Naturschutzgebiet Oker und Okerufer: Betretungsverbot für Bootsfahrer & Regeln für das Befahren

Was ist verboten? Worauf muss ich als Bootsfahrer auf der Oker achten? Bootstouren auf der Oker erfreuen sich steigender Beliebtheit. Damit es hier nicht zu einem Konflikt zwischen Naturschützern und Naturnutzern kommt, möchten wir insbesondere für die Okerstrecke rund um Hillerse – Meinersen – Volkse einige wichtige Hinweise zum korrekten Befahren geben.

Hinweis: Grundsätzlich ist das Ufergebiet an der Oker ein von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Damit einhergehend gibt es feste Regelungen für Bootsfahrer, die leider besonders an sommerlichen Feiertagen (Himmelfahrt, Pfingsten) immer wieder gebrochen werden.

Download: Umweltschutztipps für Bootsfahrer auf der Oker

Gründe sind häufig Unkenntnis der Befahrenregelungen und eine mangelhaft ausgeprägte Fahrtechnik mit Kajaks oder Kanadiern.

Obwohl die schöne Natur im Naturschutzgebiet Menschen zur Erholung und einem tollen Naturerlebnis einlädt, sind immer wieder schwarze Schafe unterwegs, die Naturgenuss auf Kosten der Natur provozieren. Solch ein Verhalten verurteilen wir und dulden dieses nicht!

Regel 1: Es ist alles untersagt, was zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder zu einer nachhaltigen Störung führen kann.

Beispiel:  Eine häufig zu beobachtende mangelhafte Fahrtechnik ist Grund für häufiges Kentern. Die Bootsfahrer steigen dann aus, zertreten dabei wertvolle Laichgründe von Fischen und anderen Tieren.

Bootsfahrer richten sich ein Lager an der Oker ein – ein für Menschen, Tiere und Pflanzen sehr unerfreulicher Zustand. Müll und zerstörte Natur sind die Folge.

Regel 2: Es besteht ein generelles Uferbetretungsverbot im Naturschutzgebiet.

Beispiel:  Ein vom Wasser aus entdecktes idyllisches Plätzchen lädt zur Pause ein. Dies ist grundsätzlich verboten und nicht gestattet. Sie befinden sich in einem Naturschutzgebiet und dürfen dieses grundsätzlich nicht außerhalb gekennzeichneter Bewegungen betreten.

 

Boote im Naturschutzgebiet ablegen, grillen, offenes Feuer sind verboten und noch mehr. Sie dürfen als Bootsfahrer den Uferbereich nur an ausgewiesenen Stellen betreten. Das Wehr in Hillerse ist nicht so ein Bereich – nur der Anleger unter der Brücke.

Regel 3: Anlanden der Boote ist nur an den vorhandenen Stegen und Anleger bzw. den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Beispiel: Per Google Maps finden sie einen tollen Platz zum Einsetzen der Boote. Da sich hier aber kein offizieller Einsetz- oder Anlegeplatz für Boote befindet ist auch dies verboten. Nutzen sie vorhandenen Anlegestellen zum Ein- und Ausstieg.

Nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Pflanzen, Tiere und Personen im Naturschutzgebiet. Dazu gehören auch Angler, die sich maßgeblich für Naturschutz und Gewässerschutz in diesen Bereichen einsetzen und sich dort aufhalten dürfen.

Die amtlich bestellten Fischereiaufsichten des ASV Hillerse e.V.  werden verstärkt Kontrollen durchführen und Sie im Fall der Fälle ansprechen. Bitte leisten Sie im eigenen Sinne und im Sinne einer nachhaltigen Nutzung unserer schönen Natur vor Ort den Anordnungen Folge.

ASV Presse