Was ist verboten? Worauf muss ich als Bootsfahrer auf der Oker achten? Bootstouren auf der Oker erfreuen sich steigender Beliebtheit. Damit es hier nicht zu einem Konflikt zwischen Naturschützern und Naturnutzern kommt, möchten wir insbesondere für die Okerstrecke rund um Hillerse – Meinersen – Volkse einige wichtige Hinweise zum korrekten Befahren geben.
Hinweis: Grundsätzlich ist das Ufergebiet an der Oker ein von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Damit einhergehend gibt es feste Regelungen für Bootsfahrer, die leider besonders an sommerlichen Feiertagen (Himmelfahrt, Pfingsten) immer wieder gebrochen werden.
Download: Umweltschutztipps für Bootsfahrer auf der Oker
Gründe sind häufig Unkenntnis der Befahrenregelungen und eine mangelhaft ausgeprägte Fahrtechnik mit Kajaks oder Kanadiern.
Regel 1: Es ist alles untersagt, was zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder zu einer nachhaltigen Störung führen kann.
Beispiel: Eine häufig zu beobachtende mangelhafte Fahrtechnik ist Grund für häufiges Kentern. Die Bootsfahrer steigen dann aus, zertreten dabei wertvolle Laichgründe von Fischen und anderen Tieren.
Regel 2: Es besteht ein generelles Uferbetretungsverbot im Naturschutzgebiet.
Beispiel: Ein vom Wasser aus entdecktes idyllisches Plätzchen lädt zur Pause ein. Dies ist grundsätzlich verboten und nicht gestattet. Sie befinden sich in einem Naturschutzgebiet und dürfen dieses grundsätzlich nicht außerhalb gekennzeichneter Bewegungen betreten.
Regel 3: Anlanden der Boote ist nur an den vorhandenen Stegen und Anleger bzw. den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Beispiel: Per Google Maps finden sie einen tollen Platz zum Einsetzen der Boote. Da sich hier aber kein offizieller Einsetz- oder Anlegeplatz für Boote befindet ist auch dies verboten. Nutzen sie vorhandenen Anlegestellen zum Ein- und Ausstieg.
Nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Pflanzen, Tiere und Personen im Naturschutzgebiet. Dazu gehören auch Angler, die sich maßgeblich für Naturschutz und Gewässerschutz in diesen Bereichen einsetzen und sich dort aufhalten dürfen.
Die amtlich bestellten Fischereiaufsichten des ASV Hillerse e.V. werden verstärkt Kontrollen durchführen und Sie im Fall der Fälle ansprechen. Bitte leisten Sie im eigenen Sinne und im Sinne einer nachhaltigen Nutzung unserer schönen Natur vor Ort den Anordnungen Folge.
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