Vorangestellt sei, dass es dem ASV an dieser Stelle um konstruktive Kritik geht und kein polemischer Ansatz verfolgt wird. Die hier genannten Zahlen sind aus wissenschaftlicher Sicht über das Fraunhofer-Institut abgesichert, wir laden Sie, liebe(r) Leser(in) herzlich dazu ein, den Faktencheck selbst durchzuführen. Derzeit gibt es Deutschland weit ca. 5000 Kunstrasenplätze. Diese Plätze haben ein Austrag von 11000 Tonnen Mikroplastik pro Jahr, im Durchschnitt werden also 2,2 Tonnen Mikroplastik pro Platz in die Umwelt abgegeben. Dabei ist es unerheblich, welcher Füllstoff (Gummikunststoff, Kork oder Sand) zur Anwendung kommt.
Einen Kunstrasen in dieser Zeit anzulegen, kann weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Sicht nachvollzogen werden. Aktuell sind mehrere EU-Verfahren zu einem Verbot von Kunstrasenplätzen anhängig. Selbst der Deutsche Olympische Sportbund, zusammen mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft führt in seinem Faktenpapier vom 30.07.2019 dazu aus, dass unter dem „derzeitigen Stand der Erkenntnisse […] keine konkreten Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Betreiber von Sportanlagen gegeben werden“ können. In diesem Faktenpapier werden zum Thema auch folgende Aussagen getroffen: „Die betroffenen synthetischen Partikel sind nicht biologisch abbaubar. Wenn derartige synthetische Partikel freigesetzt werden, kann wegen der großen Resistenz gegen biologischen Abbau von einem langfristigen Verbleib in der Umwelt ausgegangen werden. Derzeit sind sie nach der Freisetzung schwer bis gar nicht aus der Umwelt zu entfernen.“
Weiter wird ausgeführt: „Diese Partikel stehen, bedingt durch die Größe, leicht zur Aufnahme durch eine Vielzahl von Organismen (darunter Wirbellose, Fische, Meeresreptilien, Vögel und Wale) zur Verfügung, und können innerhalb der Nahrungskette weitergeben werden. Es ist bekannt, dass der Mensch über seine Ernährung Mikroplastik ausgesetzt ist.“
Da die Datenlage zu dem Gesamtthema noch jung und noch nicht in Gänze erfasst wurde, hat das Fraunhofer-Institut zu dem Thema Kunststoffemissionen aus Kunstrasenplätzen zu einer Multi-Client-Studie per 15.09.2019 aufgerufen. Ziel dieser Studie ist es, eine ganzheitliche Bewertung vorzunehmen. Sehr interessant ist an diesem Papier, das bereits der Studie vorangestellte Fazit: „Kunstrasenplätze stellen, insbesondere im Vergleich mit anderen Quellen, sowohl in Deutschland als auch weltweit eine relevante Emissionsquelle für Mikroplastik dar. Dies gilt umso mehr, als Kunstrasenplätze weltweit ein starkes Wachstum verzeichnen. Es besteht somit ein dringender Bedarf, die Datenlage zu vervollständigen, um den Handlungs- und vor allem Innovationsbedarf konkretisieren zu können.“
Bei einer Neuanlage eines Kunstrasens kann also ein deutliches Gesundheitsrisiko für die Bewohner in der Nähe des Platzes nicht ausgeschlossen werden, insbesondere ist sehr bedenklich, dass der Kindergarten und die Grundschule unmittelbar angrenzend mit Mikroplastik belastet würden, die Kinder wären einer deutlich erhöhten Emission ausgesetzt, insbesondere, wenn Gebläse zur Reinigung des Platzes zur Anwendung kommen, wie bei der Bürgerversammlung durch den TSV durch die Verantwortlichen mitgeteilt wurde. Man bedenke, dass der Platz von Eichenwald umgeben ist, und laut Pflegeempfehlungen der Kunstrasenhersteller das Laub „unmittelbar“ zu entfernen ist, dieses solle am besten mit Gebläsen erfolgen.
Neueste Forschungsergebnisse belegen zu dem, dass Mikro- und in der Folge Nanoplastik zellgängig ist und über die Atemluft aufgenommen wird, allein aus diesem Grund und der damit einhergehenden gesundheitlichen Gefährdung kann ein solcher Kunstrasenplatz nicht unmittelbar an Kindergärten und Schulen gebaut werden.
- Zur Erstellung eines Kunstrasenplatzes wird zudem eine Baugenehmigung notwendig. Diese kann aus Sicht des ASV nicht erteilt werden, da der Platz unmittelbar an das Naturschutzgebiet Okeraue anschließt. Hier greifen zwei Gesetze, zu einen das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz.
- Im § 23 des BNatSchG wird folgendes ausgeführt: „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.“ Beide Gesetze schließen also eine Verschlechterung aus.
- Mittlerweile liegen Forschungsergebnisse über die Mikroplastikbelastung im Sediment der Oker vor. Es sind also Referenzwerte vorhanden, die zu erneuten Messungen, sollte der Platz gebaut werden, im Nachgang herangezogen werden könnten.
- Bei über zwei Tonnen Emission pro Platz, dürfte der Nachweis über einen Anstieg des Mikroplastiks im Okerbereich schnell nachzuweisen sein.
- Außerdem bleiben da noch immer die offenen EU-Verfahren. Baut man heute einen solchen Platz, kann nicht von einem Bestandschutz ausgegangen werden, so könnte der Rückbau zu einem nicht mehr kalkulierbaren Risiko erwachsen.
Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Hillerser Angler und Jäger seit Jahren strukturverbessernde Maßnahmen im NSG vornehmen. um eine nachhaltige Verbesserung des Biotops zu erzielen. Zudem sammeln Angler, Jäger und Bürger der Gemeinde Hillerse jährlich über 14 qm Müll (überwiegend Plastikmüll) aus dem Naturschutzgebiet, um den Plastikeintrag zu minimieren. Aufgrund dieser Faktenlage kann sich der ASV nur klar gegen den Bau eines Kunstrasenplatzes stellen und lädt alle Hillerser Bürger herzlich dazu ein, sich mit den Fakten auseinandersetzen.
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