Hinweis 25.04.2020: Nach einem vom LK Peine verlorenen Rechtsstreit, ist das angeln wieder gestattet. Alle Sperrungen verlieren ab sofort ihre Gültigkeit.
Was war denn los? Hier zum Nachlesen.
Das Angeln am Teich Gebhardt und Teich Horst ab sofort lt. Vorstand untersagt. Hintergrund ist das Betretungsverbot im Rahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 08.04.2020. Weiterhin betrifft das Verbot auch die Zuwegungen!
Verschärfte Kontrollen des Ordnungsamtes erfolgen dort, mit Bußgeldern in Höhe von 500 EUR ist zu rechnen.
Auszug: Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1
Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird folgende Allgemeinverfügung erlassen: Für das Gebiet des Landkreises Peine wird folgendes angeordnet:
1. Das Betreten folgender öffentlicher Plätze wird verboten:
a) Eixer See
b) Wehnser See
c) Badesee Wipshausen
Das betrifft Zuwegungen, Parkplätze sowie an die Seen angrenzenden öffentlichen Flächen.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Karfreitag, den 10.04.2020, 00.00 Uhr, bis einschließlich Ostermontag, den 13.04.2020, 24.00 Uhr.
3. Zuwiderhandlungen gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung werden gemäß § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG als Ordnungswidrigkeit geahndet.
4. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Peine vom 07.04.2020 zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie, veröffentlicht am 08.04.2020, wird zurückgenommen.
Quelle: Allgemeinverfügung LK Peine
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